Samstag, 16. April 2016

Das Narkosegas-Märchen

<„Belastbares Zahlenmaterial liegt im Bundeskriminalamt
zu diesem Deliktfeld nicht vor.“

Wie sollte es auch? Da wird zwar reißerisch getitelt: „Wohnmobil-Räuber betäuben Camper nachts mit K.o.-Gas!“ Im Text dann kleinlaut die Entwarnung: „In drei Fällen wird geprüft, ob bei Ausführung der Taten Betäubungsgas verwendet wurde. Spuren von den flüchtigen Gasen wurden jedoch nichtgefunden.“
Wie müsste denn ein Überfall mit Narkosegas aussehen?
Die Täter müssten sowohl in wohnmobiler Technik als auch in Medizin mehr als allgemeine Kenntnisse haben. Das Wohnmobil selbst dürfte keine geöffneten Dach- oder sonstigen Fenster haben, sondern müsste eigentlich hermetisch dicht sein – was schon bauartbedingt nie der Fall ist. Ohne mechanische Beschädigung (die eigentlich Geräusche verursacht, die ein Einbrecher gar nicht mag) wäre es nicht möglich, ein Narkosegas einzuleiten.
Den Tätern müsste annähernd exakt bekannt sein, wie groß das Volumen innerhalb des Wohnmobils ist und wie viel die Insassen wiegen. Da beginnt das Dilemma. Was ausreicht, einen 100-kg-Mann in Tiefschlaf zu versetzen, könnte für ein Kleinkind tödlich sein. Einbrecher scheuen mehrheitlich Gewalt wie der Teufel das Weihwasser. Sie gehören nicht zu der Spezies, die Tote billigend in Kauf nimmt.>

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen